Schließen

ERHALTEN SIE DURCH DEN VERKAUF IHRER CO2-EINSPARUNG JÄHRLICH 130 €

Wer ist antragsberechtigt?
Jeder Besitzer von rein batterieelektrischen Elektrofahrzeugen – egal ob persönlich oder geschäftlich!

Was wir benötigen?
Sie brauchen lediglich ein Foto von Ihrem Fahrzeugschein sowie 2 Minuten Zeit um das Anmeldeformular zu senden.

Wann bekomme ich das Geld?
Ihren Bonus erhalten Sie vorbehaltlich einer Prüfung ab Februar 2022. Ihre Datensicherheit ist gewährleistet und Ihre Daten werden nur für die Prüfung und Auszahlung verwendet.

JETZT CO2-BONUS BEANTRAGEN!

Ladesäulen Elektromobilität | Autohaus Liebe


Und so einfach funktionierts!


 

Icon Ladesäule Mail

1. Daten

Daten eingeben, Vorder- und Rückseite Ihres Fahrzeugscheins fotografieren und hochladen.

2. Bankverbindung

Damit wir Sie auszahlen können, ist es wichtig, dass Sie Ihre Bankverbindung im Kontaktformular angeben.

3. Prüfung

Wir prüfen, ob Sie berechtigt sind.

4. Auszahlung erhalten

Sie erhalten nach erfolgreicher Überprüfung jährlich 130 € pro Elektroauto ab dem Februar 2022! 

Kennen Sie die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)?

Nein? Wir klären auf. Es handelt sich hierbei um ein Förderinstrument des Gesetzgebers die Emissionen aus dem Verkehrssektor stark zu reduzieren. Seit 2015 hat die Regierung Firmen, die Kraftstoffe in den Verkehr bringen, eine Quote für Treibhauseinsparungen auferlegt.

Nun entsteht ab 2022 ein Vorteil für jeden Fahrer eines vollelektrischen Elektroautos. Denn dieser verwendete Strom kann zur Erfüllung der Treibhausquote genutzt werden. Mit dieser Herangehensweise fließt das Geld von fossilen zu erneuerbaren Kraftstoffen.


Wir verschaffen Ihnen einen Vorteil dadurch und nehmen Ihnen die Arbeit ab. 

Wenn Sie mehr über die Gesetzeslage und die THG-Quote erfahren wollen, klicken Sie hier um auf die Informationsseite des deutschen Umweltbundesamt zu kommen.

Häufig gestellte Fragen

 


Ihre Frage war leider nicht dabei?

Dann rufen SIe uns einfach unter 0172 1056398 an! Wir helfen Ihnen gerne weiter! 

Wallboxen KFW Förderung


Weitere Infos
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Autohaus Liebe GmbH

§ 1 Geltungsbereich und Zustandekommen des Vertrags
(1) Diesen AGB liegen die Regelungen zur Treibhausgasminderungsquote sowie zum Handel mit den Erfüllungsoptionen zur Treibhausgasminderungsquote („Quotenhandel“) gemäß
den § 37a Absatz 6

BImSchG und §§ 5 ff. der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen – 38. BImSchV (38. BImSchV) in der am 1. Januar 2022 in Kraft tretenden bzw. getretenen Fassung zu Grunde.
(2) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Autohaus Liebe GmbH („Autohaus Liebe“, Betreiber von liebeautos.de) und Haltern von Elektrofahrzeugen im Sinne von § 2 Absatz 2 der 38. BImSchV („E-Auto“ bzw. „BEV-Fahrer (=battery-electric-vehicle-Fahrer)“) über die Bestimmung und Berechtigung von Autohaus Liebe als Drittem im Sinne von § 37a Absatz 6 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der BEV-Fahrer nach Eingabe seiner Daten in der entsprechenden Eingabemaske auf der Website von Autohaus Liebe die Übermittlung des Formulars an Autohaus Liebe bestätigt und Autohaus Liebe das Angebot des BEV-Fahrer durch Übersendung einer Vertragsbestätigung in Textform angenommen hat.

§ 2 Gegenstand des Vertrags
Gegenstand des Vertrags ist die Übertragung der Rechte und Pflichten des BEV-Fahrer aus dem Quotenhandel auf Autohaus Liebe gemäß § 7 Absatz 5 der 38. BImSchV nach Maßgabe der Auftragsbestätigung.

§ 3 Entgelt für die Übertragung
(1) Der BEV-Fahrer erhält für jedes von der Auftragsbestätigung erfasste E-Auto von Autohaus Liebe ein jährliches Entgelt für die Übertragung seiner Rechte aus dem Quotenhandel nach Maßgabe der Auftragsbestätigung.

(2) Die Fälligkeit des Entgelts bestimmt sich nach der vom BEV-Fahrer beim Bestellvorgang und ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Das Entgelt wird nicht fällig, solange und soweit der BEV-Fahrer seiner Verpflichtung aus § 4 Absatz 1 und Absatz 2 dieser AGB noch nicht nachgekommen ist.

(3) Das Entgelt wird nach Abschluss der Registrierung beim Umweltbundesamt ausgezahlt; die erste Auszahlung erfolgt in diesem Fall ab Februar 2022. Im Falle einer Bestimmung von Autohaus Liebe durch den BEV-Fahrer nach § 2 erfolgen die Auszahlungen für Folgejahre in der Regel innerhalb von vier Wochen nach der Bestätigung desBEV-Fahrer nach § 4 Absatz 2 dieser AGB, dass dieser weiterhin im Besitz des E-Autos ist, frühestens aber zum 31. Januar des jeweiligen Jahres.

§ 4 Pflichten des BEV-Fahrer
(1) Mit Abschluss dieses Vertrags wird der BEV-Fahrer Autohaus Liebe eine gut lesbare Kopie der aktuellen und ordnungsgemäß ausgefertigten Zulassungsbescheinigung(en) Teil I gemäß der
Fahrzeugs-Zulassungsverordnung über die Website von Autohaus Liebe zur Verfügung stellen. Auf Aufforderung von Autohaus Liebe wird der BEV-Fahrer eine neue Kopie übersenden, falls die Kopie unleserlich oder sonst von ungenügender Qualität ist.

(2) Der BEV-Fahrer wird in jedem neuen Kalenderjahr Autohaus Liebe bis spätestens zum 31. Januar bestätigen, dass er weiterhin Halter des bzw. der in der Auftragsbestätigung genannten E-Autos ist. Autohaus Liebe wird den Kunden auf diese Pflicht rechtzeitig in einer gesonderten E-Mail aufmerksam machen. Auf Aufforderung von Autohaus Liebe wird der Kunde Autohaus Liebe in jedem Kalenderjahr eine jeweils aktuelle Kopie der dann aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I zukommen lassen.

(3) In dem Fall, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Nachweis über die Quotenerfüllung gegenüber dem Umweltbundesamt oder einer anderen Behörde geändert werden, wird der BEV-Fahrer Autohaus Liebe die erforderlichen Informationen übermitteln, soweit ihm dies zumutbar ist.

§ 5 Exklusivität
(1) Der BEV-Fahrer sichert zu, dass er für die Kalenderjahre, für die der Vertrag abgeschlossen wird, noch keine andere Person als Dritten bestimmt und berechtigt hat, an seiner Stelle am Quotenhandel teilzunehmen.

(2) Teilt das Umweltbundesamt Autohaus Liebe mit, dass für ein Fahrzeug des BEV-Fahrer in einem Kalenderjahr bereits eine andere Person als Autohaus Liebe als Dritter im Sinne von § 37a Absatz 6 BImSchG bestimmt worden ist, so ist Autohaus Liebe berechtigt, die Auszahlung des Entgelts für dieses Kalenderjahr und Fahrzeug zu verweigern. Autohaus Liebe wird dem BEV-Fahrer das Ergebnis der Prüfung durch das Umweltbundesamt in diesem Fall unverzüglich mitteilen und eine Bearbeitungsgebühr von 30 € netto in Rechnung stellen.

§ 6 Datenschutz
(1) Zur Erfüllung des zwischen dem BEV-Fahrer und Autohaus Liebe geschlossenen Vertrags verarbeitet Autohaus Liebe die erforderlichen personenbezogenen Daten des BEV-Fahrer unter Beachtung der einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Bestimmungen zum Datenschutz.

(2) Zur Vertragserfüllung setzt Autohaus Liebe Dienstleister ein, welche nach den Vorgaben von Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag zur weisungsgebunden Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Auftrag verpflichtet sind.

§ 7 Vertragslaufzeit
(1) Die Vertragslaufzeit beginnt mit Abschluss des Vertrags und endet zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(3) Jede Kündigung bedarf der Textform.

§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Textformklausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine andere, dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende
Vertragsbestimmung zu ersetzen. Das gleiche gilt bei Lücken im Vertrag.
(3) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit eine solche Vereinbarung zulässig ist, Leipzig.
(4) Autohaus Liebe kann sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.