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Förderung von Ladestationen: Kommunen und Unternehmen

Ab dem 23.11.21 geht die neue KfW-Förderung für Unternehmen & Kommunen an den Start. Für wen Sie gilt, was beachtet werden muss und um welche Konditionen es sich handelt, erfahren Sie hier.

Nachdem Privatleute von der Förderung profitieren konnten, sind nun Unternehmen und Kommunen an der Reihe. Über die staatliche Förderbank KfW wurde ein Programm aufgesetzt, um Ladestationen für Elektroautos zu unterstützen. So können Gewerbetreibende und Kommunen für neue Ladestationen für gewerblich und kommunal genutzte E-Autos Fördermittel beantragen.

Für wen gilt sie:

- Unternehmen
- Einzelunternehmer
- freiberuflich Tätige
- kommunale Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Kommunale Körperschaften können ihren Antrag im Förder­produkt „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ (439) stellen

Was beachtet werden muss:

- Achten Sie beim Kauf der Ladestation, dass Sie mit bis zu 22kW laden und die Station intelligent gesteuert wird
- Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen
 
Die Konditionen:

- 900 Euro pro Ladepunkt bezuschussungsfähig
- Um den Zuschuss zu erhalten, müssen mindestens 1.285,71 Euro Gesamtkosten entstehen
- maximal 45.000 Euro je Standort können bezuschusst werden

 

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Informieren Sie sich zu den Fördermöglichkeiten!

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.